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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 11 · VIII R 9/12

    Steuerfreiheit, Erziehungsbeihilfe, Erzieherin, Selbständige Arbeit

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Sind die an eine selbständige Erzieherin ausgezahlten Erziehungsgelder keine steuerfreien Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG, sondern steuerpflichtige Einnahmen i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn es sich bei den Zahlungen einer Stadt an einen privaten Verein, aus denen dieser die an die Erzieherin im Rahmen eines Jugendhilfeprojekts geleisteten Erziehungsgelder für die Betreuung eines Jugendlichen finanziert, um Pflegesätze für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 9/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.9.2010 4 K 478/07

    Normen: EStG § 3 Nr 11, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, SGB 8 § 34, SGB 8 § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger