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  • 29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9 · VII R 64/11

    Stromsteuer, Produzierendes Gewerbe, Erlaubnis

    Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Wird Strom von einem dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Unternehmen, das eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG besitzt, zu betrieblichen Zwecken entnommen, wenn dieser in den Räumen des Unternehmens einem Subunternehmen, das im Rahmen der Gesamtproduktion einzelne Produktionsschritte ausführt, zur Verfügung gestellt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 64/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 21.9.2011 14 K 145/10

    Normen: StromStG § 9, StromStG § 2 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger