29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9 · VII R 64/11
Stromsteuer, Produzierendes Gewerbe, Erlaubnis
Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr
Wird Strom von einem dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden Unternehmen, das eine Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 StromStG besitzt, zu betrieblichen Zwecken entnommen, wenn dieser in den Räumen des Unternehmens einem Subunternehmen, das im Rahmen der Gesamtproduktion einzelne Produktionsschritte ausführt, zur Verfügung gestellt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 64/11
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.9.2011 14 K 145/10
Normen: StromStG § 9, StromStG § 2 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger