20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 2 · IV R 10/12
Tonnagebesteuerung, Antragsfrist, Erstjahr
Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr
Ist das für die Frist für die Option zur Tonnagebesteuerung maßgebliche "Erstjahr" bei einer Ein-Schiffs-Gesellschaft das Jahr der Infahrtsetzung des Schiffs oder bereits das Jahr, in dem erstmals Einkünfte aus Vorbereitungshandlungen (im Streitfall aus der Finanzierung der nach Abschluss des Schiffsbauvertrags fälligen Anzahlung) erzielt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 10/12
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.2.2012 6 K 131/10
Normen: EStG § 5a Abs 2, EStG § 5a Abs 3, GewStG § 7 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung