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  • 19.06.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10f · X R 5/12

    Baudenkmal, Steuerbegünstigung, Schätzung, Besteuerungsgrundlage, Grundlagenbescheid, Bescheinigung

    Letzte Änderung: 19. Juni 2013, 12:12 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Wohneigentum nach §§ 7i, 10f EStG im Schätzungswege vor Ergehen einer Bescheinigung als Grundlagenbescheid: Hat das FA den geltend gemachten und bisher nicht durch eine Bescheinigung der Denkmalbehörde nachgewiesenen Sonderausgabenabzug vorläufig mit einem geschätzten Betrag zu berücksichtigen oder erforderliche teleologische Reduzierung des Gesetzeswortlauts der §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 5 AO bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, über die abschließend in einem Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde entschieden wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 5/12

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 11.1.2012 2 K 1416/11

    Normen: EStG § 10f, EStG § 7i, AO § 155 Abs 2, AO § 162 Abs 5

    Erledigt durch: Beschluss vom 29.08.2012 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung