21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 50/11
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Ausschüttung, Einlagekonto, Kapitalrücklage, Steuerbescheinigung, Bindungswirkung
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr
1. Ist nach § 27 Abs. 1 S. 3 KStG bei Zahlungen an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB abweichend von der gesetzlichen Reihenfolge ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto möglich?
2. Schließt die bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 2 S. 1 KStG eine spätere Verwendung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos aus?
3. Entfaltet eine Steuerbescheinigung gemäß § 27 Abs. 3 KStG nur Wirkung gegenüber der ausstellenden Körperschaft und nicht gegenüber dem betroffenen Ausschüttungsempfänger?
4. Kommt einer Steuerbescheinigung trotz fehlender Angaben zum Datum der Ausstellung sowie zum Datum der Auszahlung Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des Anteilseigners zu?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 50/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.11.2011 11 K 1481/09
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, KStG § 27 Abs 1, KStG § 27 Abs 2, KStG § 27 Abs 3, HGB § 272 Abs 2 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger