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  • 20.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 Abs 2 S 1 · III R 69/11

    Kindergeld, Enkel

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr

    Vorrang des im EU-Ausland lebenden Großelternteils nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG - Kann die Auszahlung von Kindergeld an einen nach § 62 EStG anspruchsberechtigten Elternteil mit der Begründung abgelehnt werden, der vorrangige Kindergeldanspruch stehe gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der im EU-Ausland wohnhaften Großmutter zu, für die aufgrund der sog. Familienbetrachtung nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO(EG) 987/2009 fingiert wird, dass sie mit dem in ihren Haushalt aufgenommenen Enkel den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt und in Deutschland wohnt - Verletzung rechtlichen Gehörs?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 69/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 10.11.2011 3 K 26/11 (1)

    Normen: EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Beschluss vom 11.10.2013, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger