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  • 21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 2 · I R 18/12

    Anteilsveräußerung, Optionsgeschäft, Einheitlichkeit, Anschaffungskosten, Optionsprämie

    Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr

    Wie ist der nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreie Gewinn aus Anteilsveräußerungen zu ermitteln, wenn der Veräußerer im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Anteile jeweils Optionsgeschäfte als Stillhalter eingegangen ist und die Geschäfte über den Erwerb und die Veräußerung der Anteile mit den absichernden Optionsgeschäften handelsrechtlich jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 18/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.12.2011 6 K 1209/09 F

    Normen: KStG § 8b Abs 2, EStG § 5 Abs 1a, HGB § 254

    Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger