23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · AStG § 2 Abs 1 · I R 4/12
Beschränkte Steuerpflicht, Zinsen, Außensteuerrecht, Kapitalverkehrsfreiheit, Doppelbesteuerung, Neue Tatsache, Vertrauensschutz
Letzte Änderung: 23. April 2012, 10:57 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr
Handelt es sich bei der Nichtbesteuerung inländischer Zinseinkünfte in Großbritannien nach dem "Remittance-Base"-Prinzip um eine Vorzugsbesteuerung? Steht im Streitfall Vertrauensschutz in die dies verneinende vormalige Verwaltungsauffassung einer Besteuerung der Einkünfte im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG entgegen? Ist das Besteuerungsrecht Deutschlands für die Zinseinkünfte überdies nach dem DBA-Großbritannien ausgeschlossen? Verstößt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gegen die unionsrechtliche Freiheit des Kapitalverkehrs?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 4/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.11.2011 8 K 628/08 EFG 2012, 587
Normen: AStG § 2 Abs 1, AStG § 2 Abs 2 Nr 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 176 Abs 2, EG Art 56, DBA GBR Art 7
Erledigt durch: Urteil vom 26.6.2013
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger