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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 · V R 69/05

    Entgelt, Grundstück, Aufwendungsersatz, Gewinnerzielungsabsicht, Betriebseinnahme

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz umsatzsteuerrechtlich als steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt, ertragsteuerlich als Betriebseinnahme anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 69/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 1.3.2004 8 K 8393/99

    Normen: UStG § 10 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 8 Abs 2, HGB § 272 Abs 2 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger