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  • 22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 220 · VII R 6/12

    Einfuhrabgaben, Präferenz

    Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:55 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr

    Einfuhr von Waren (im Jahr 2002) aus dem Gebiet Westjordanland Kategorie C, das nach dem Interimsabkommen zwischen Israel und der PLO als israelisches Hoheitsgebiet anerkannt ist.
    Durfte Israel für die aus dem o.g. Gebiet stammenden Waren Warenverkehrsbescheinigungen EUR1 ausstellen?
    War das HZA aufgrund Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Israel berechtigt, die Präferenzbehandlung abzulehnen, weil die israelische Zollbehörde weitere Nachfragen der deutschen Zollbehörde unbeantwortet gelassen hat?
    Erstarkt aus der mehr als 20 Jahre ausgeübten Praxis der Anerkennung der von israelischen Zollbehörden ausgestellten EUR1 für Waren aus dem Westjordanland ein Völkergewohnheitsrecht, das die Mitgliedstaaten bindet?
    Liegen außergewöhnliche Umstände gemäß Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des o.g. Abkommens vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 6/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 30.11.2011 4 K 61/10

    Normen: ZK Art 220, ZKDV Art 248

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger