21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 S 1 · IV R 2/12
Betriebsaufspaltung, Neue Tatsache, Steuererklärung, Kenntnis
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
Ist dem für die Einkommensteuerveranlagung des Besitzunternehmers zuständigen Veranlagungsbezirk die Tatsache, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt, bekannt, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung ergibt, dass der Besitzunternehmer Gewinnausschüttungen von der Betriebsgesellschaft bezogen hat, dass sich die Geschäftsadresse der Betriebsgesellschaft unter der Wohnanschrift des Besitzunternehmers befindet und dass der Besitzunternehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diesem Objekt erzielt hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 2/12
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.11.2011 10 K 2812/07
Normen: EStG § 15 Abs 2 S 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.04.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung