21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 1 S 2 · I R 57/11
Verlustausgleich, Kapitalerhöhung, Österreich, Hinzurechnung, Rückwirkung
Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
Liegt in dem Umstand, dass die Eintragung einer Kapitalerhöhung einer österreichischen KG im Firmenbuch ihren inländischen Kommanditisten keinen Verlustausgleich aus überschießender Außenhaftung eröffnet, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit? Unzulässige Rückwirkung der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG bei bereits vor Verkündung des StBereinG 1999 abgeschlossener Übertragung österreichischer Betriebsstätten? Verstößt die Hinzurechnung zudem gegen das DBA-Österreich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 57/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.7.2011 1 K 4383/09 F EFG 2011, 1969
Normen: EStG § 15a Abs 1 S 2, EStG § 2a Abs 4, HGB § 171, EG Art 43, StBereinG 1999, DBA AUT Art 24, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.07.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger