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  • 21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · IX R 4/12

    Offenbare Unrichtigkeit, Miete, Vermietung und Verpachtung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:16 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    Änderung als offenbare Unrichtigkeit, wenn auf einem Steuerformular zur Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen aus der Miete und den vereinnahmten Umlagen entgegen dem Vordruck in einer Summe zusammengefasst werden, eine Erklärung mit den Umlagen im Zusammenhang stehende Aufwendungen auf der Rückseite des Formulars fehlt, der Steuererklärung aber eine Verwalterabrechnung beiliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 4/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 7.12.2011 1 K 50/11(5)

    Normen: AO § 129

    Erledigt durch: Urteil vom 01.08.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger