21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · IX R 4/12
Offenbare Unrichtigkeit, Miete, Vermietung und Verpachtung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:16 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr
Änderung als offenbare Unrichtigkeit, wenn auf einem Steuerformular zur Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen aus der Miete und den vereinnahmten Umlagen entgegen dem Vordruck in einer Summe zusammengefasst werden, eine Erklärung mit den Umlagen im Zusammenhang stehende Aufwendungen auf der Rückseite des Formulars fehlt, der Steuererklärung aber eine Verwalterabrechnung beiliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 4/12
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 7.12.2011 1 K 50/11(5)
Normen: AO § 129
Erledigt durch: Urteil vom 01.08.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger