21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 1 S 1 · IX R 1/12
Festsetzungsverjährung, Änderungsmöglichkeit
Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr
Änderbarkeit von Steuerbescheiden nach Eintritt der Festsetzungsverjährung - Kann sich das Finanzamt auf den Eintritt der Verjährung auch dann berufen, wenn es eine mehr als ein Jahr vor Ablauf der Festsetzungsfrist eingegangene gesetzlich vorgeschriebene Steuererklärung nicht bearbeitet? Ist das Finanzamt gehalten vor Ablauf der Festsetzungsfrist tätig zu werden? Kann der Steuerpflichtige diesbezüglich auf das Finanzamt einwirken?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/12
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 18.5.2011 14 K 3279/06 B
Normen: AO § 169 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger