21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 309 · VII R 70/11
Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Inhalt, Ermessen
Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr
Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des FA an sich selbst als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung einer spanischen Steuerhaftungsschuld.
Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung rechtswidrig, weil in der Ausfertigung für das FA als Drittschuldner der Bekanntgabeinhalt (Bezeichnung der zu sichernden Forderung) reduziert ist, ohne dass dies nach § 309 Abs. 2 AO erforderlich gewesen wäre?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 70/11
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.11.2011 3 K 192/11
Normen: AO § 309, AO § 260
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger