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  • 21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 309 · VII R 70/11

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Inhalt, Ermessen

    Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des FA an sich selbst als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung einer spanischen Steuerhaftungsschuld.
    Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung rechtswidrig, weil in der Ausfertigung für das FA als Drittschuldner der Bekanntgabeinhalt (Bezeichnung der zu sichernden Forderung) reduziert ist, ohne dass dies nach § 309 Abs. 2 AO erforderlich gewesen wäre?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 70/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.11.2011 3 K 192/11

    Normen: AO § 309, AO § 260

    Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger