21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1999 · V R 60/05
Leistungsaustausch, Entgelt, Zahlungen
Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist für das Vorliegen einer Entgeltzahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Entgeltzahlung und der Leistungserbringung erforderlich?
Liegt eine solche Verknüpfung vor, wenn eine GmbH --satzungsgemäß-- allein zu dem Zweck tätig ist, für ihre Gesellschafter die ihnen nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes obliegende Pflicht zur Entwicklung, Einrichtung und Pflege eines Vergütungssystems für die allgemeinen vollstationären und teilstationären Krankenhausleistungen zu erfüllen und die von den Gesellschaftern geleisteten Zahlungen die GmbH nur ganz allgemein in die Lage versetzen sollen, die auf sie ausgelagerten Aufgaben der Gesellschafter zu erfüllen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 60/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 31.8.2005 7 K 2550/03 EFG 2005,1970
Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1999, UStG § 10 Abs 1 J: 1999, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.12.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung