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  • 29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · MinöStG § 25 Abs 1 · VII R 59/11

    Mineralölsteuer, Vergütung, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

    Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    Mineralölsteuervergütung für Erdgas, das in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (Gasturbine erzeugt Strom, deren Abhitze in einem Abhitzekessel mit Zusatzfeuer auf Temperatur für die nachgeschaltete Dampfturbine gebracht wird) verwendet wird.
    Ist die Mineralölsteuervergütung auch für das Erdgas zu gewähren, das während des Zeitraums unvermeidbarer Ausnahmesituationen (Reparatur, Revision), in denen keine gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme möglich ist (hier: Wartung der Dampfturbine), verwendet wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 59/11

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 8.6.2011 2 K 741/06

    Normen: MinöStG § 25 Abs 1, MinöStG § 25 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 16.04.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger