21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 19 Abs 1 · V R 23/11
Insolvenz, Entscheidung, Kleinunternehmer, Verzicht, Einheitlichkeit
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr
1. Lässt sich aus der Insolvenzbefangenheit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen aus einer neuen Tätigkeit mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände schließen, dass der Insolvenzverwalter über die Steuerpflicht von Umsätzen nach § 19 UStG entscheidet?
2. Kann der Verzicht, ausgehend von der auch im Insolvenzverfahren geltenden Einheitlichkeit des Unternehmens, auf die Kleinunterregelung für Umsätze der Insolvenzmasse und des freigegebenen Vermögens nur einheitlich ausgeübt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 23/11
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 11.5.2011 2 K 535/10
Normen: UStG 2005 § 19 Abs 1, UStG 2005 § 2 Abs 1 S 2, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.01.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger