21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 4 · XI R 46/10
Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Rückwirkung, Aufhebung
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:54 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Überschreitung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Kann die Kindergeldfestsetzung auch dann rückwirkend nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn schon bei der Prognoseentscheidung eine Grenzbetragsüberschreitung feststand? Oder kommt hier vielmehr nur die Änderung/Aufhebung nach § 70 Abs. 3 EStG wegen eines materiellen Fehlers ex nunc in Betracht? War die Familienkasse wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Rückforderung des Kindergeldes gehindert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 46/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.11.2008 1 K 143/08 EFG 2010, 1054
Normen: EStG § 70 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 16.10.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger