21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VIII R 44/11
Genussrecht, Ausschüttung, Arbeitsverhältnis, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Handelt es sich bei Ausschüttungen aus Genussrechten um Einnahmen aus Kapitalvermögen oder um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn wesentliche Elemente der Kapitalüberlassung nur vor dem Hintergrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses denkbar sind, weil nur aktive Arbeitnehmer die Genussrechte zeichnen können, diese die Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des Arbeitslohns eröffnen und die Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen nicht mit am Kapitalmarkt angebotenen Anlagen vergleichbar ist (unbestimmter Zinsanspruch, Vereinnahmung von am Kapitalmarkt nicht erzielbaren Renditen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 44/11
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.9.2011 12 K 2152/09
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 19a
Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger