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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 · VIII R 27/11

    Betreuungsleistungen, Jugendhilfe, Selbständige Arbeit, Steuerfreiheit, Erziehungsbeihilfe

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Fallen Zahlungen, die von einem freien Träger der Jugendhilfe aufgrund von sog. Erziehungsstellenverträgen für die Vollzeitbetreuung von Pflegekindern geleistet werden, unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 EStG?
    Wie sind bei einer teilweise oder vollumfänglich bestehenden Steuerpflicht dieser Zahlungen die hieraus resultierenden Einkünfte zu ermitteln?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 31.5.2011 13 K 144/11

    Normen: EStG § 18, EStG § 3 Nr 11, EStG § 3c Abs 1, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34

    Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger