21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 18/11
Abrechnungsbescheid, Beschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner, Steuerabzug, Zahlung, Tilgung
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:49 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Hat die Klägerin als Vergütungsgläubigerin Steuern im Wege des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 EStG an den seinerzeitigen Vergütungsschuldner in Deutschland und damit an den Staat gezahlt und somit ihre steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland in Höhe der an den Vergütungsschuldner gezahlten Beträge erfüllt?
Hat sie einen Anspruch auf einen Abrechnungsbescheid in entsprechender Höhe, auch wenn der Vergütungsschuldner die gezahlten Beträge nicht in voller Höhe an das Finanzamt weitergeleitet hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 18/11
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 16.12.2010 I 1309/04
Normen: AO § 218 Abs 2, EStG § 50a Abs 4, EStDV § 73e, EStG § 50d, AO § 224, AO § 225
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 23.10.2012.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger