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  • 21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 18/11

    Abrechnungsbescheid, Beschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner, Steuerabzug, Zahlung, Tilgung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:49 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Hat die Klägerin als Vergütungsgläubigerin Steuern im Wege des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 EStG an den seinerzeitigen Vergütungsschuldner in Deutschland und damit an den Staat gezahlt und somit ihre steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland in Höhe der an den Vergütungsschuldner gezahlten Beträge erfüllt?
    Hat sie einen Anspruch auf einen Abrechnungsbescheid in entsprechender Höhe, auch wenn der Vergütungsschuldner die gezahlten Beträge nicht in voller Höhe an das Finanzamt weitergeleitet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 18/11

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 16.12.2010 I 1309/04

    Normen: AO § 218 Abs 2, EStG § 50a Abs 4, EStDV § 73e, EStG § 50d, AO § 224, AO § 225

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 23.10.2012.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger