21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · V R 60/10
Kindergeld, Berufsausbildung, Praktikum
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 60/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.3.2010 10 K 3312/08 EFG 2010, 1231
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 22.11.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung