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  • 21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · V R 60/10

    Kindergeld, Berufsausbildung, Praktikum

    Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Ist ein jeweils einwöchiges Praktikum während eines Zeitraums von 14 Monaten als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn das Kind ansonsten keiner Tätigkeit nachgeht? Ist im vorliegenden Fall eine Berufsausbildung zu verneinen, weil dem Kind im Praktikum weder unter praktischer noch theoretischer Anleitung die für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 60/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.3.2010 10 K 3312/08 EFG 2010, 1231

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 22.11.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung