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  • 22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · V R 58/10

    Kindergeld, Berufsausbildung, Au-pair, Studium

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:10 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Sind die von der Tochter des Klägers während ihres Au-pair-Aufenthalts in den USA absolvierten College-Kurse (Sprachkurse und weiterführende Kurse) dem Inhalt und dem Umfang nach als Berufsausbildung anzusehen? Dienen sie insbesondere dem späteren Studium an einer inländischen Universität, für das Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 58/10

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 2.2.2009 2 K 2215/07 (Kg)

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 05.07.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger