22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · V R 58/10
Kindergeld, Berufsausbildung, Au-pair, Studium
Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:10 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Sind die von der Tochter des Klägers während ihres Au-pair-Aufenthalts in den USA absolvierten College-Kurse (Sprachkurse und weiterführende Kurse) dem Inhalt und dem Umfang nach als Berufsausbildung anzusehen? Dienen sie insbesondere dem späteren Studium an einer inländischen Universität, für das Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 58/10
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 2.2.2009 2 K 2215/07 (Kg)
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 05.07.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger