21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b · IV R 11/11
Landwirtschaft, Betriebsgröße, Ersatzwirtschaftswert, Ansparabschreibung, Eigentum
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Wie ist bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 11/11
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 2.12.2009 4 K 1561/06
Normen: EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b, EStG § 13, EStG § 57 Abs 3, BewG § 125 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger