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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 4 · VII R 52/11

    Energiesteuer, Treibstoff, Hauptbehälter, Ermessensentscheidung, Steuerschuldner, Gesamtschuldner

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr

    Energiesteuererhebung vom Fahrer des LKW für in einem Zusatzbehälter mitgeführten, in Österreich und den Niederlanden getankten Dieselkraftstoff.
    Ist der Halter des LKW, für dessen gewerbliche Zwecke das Fahrzeug verwendet wird, als wirtschaftlich Handelnder und Verwender des Kraftstoffs Steuerschuldner?
    Kann der Fahrer allenfalls als Gesamtschuldner neben dem Halter des LKW für die Energiesteuer in Anspruch genommen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 52/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 7.7.2011 14 K 3565/08

    Normen: EnergieStG § 4, EnergieStG § 15, AO § 5, AO § 44

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung