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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 1 · IV R 45/11

    Tonnagebesteuerung, Schiff, Umlaufvermögen, Veräußerung, Gestaltungsmissbrauch

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr

    Steht der Umstand, dass die Schifffahrtsgesellschaft das Handelsschiff bereits in der Absicht erworben hat, dieses nach kurzer Zeit (im Streitfall nach 70 Tagen) wieder zu veräußern und es nicht dauerhaft zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb im internationalen Verkehr zu nutzen, der Option zur Tonnagebesteuerung entgegen? Stellt die kurzfristige Weiterveräußerung des Schiffes ggf. einen Gestaltungsmissbrauch dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 45/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.8.2011 2 K 42/11

    Normen: EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 2 S 2, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung