25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 35/11
Behinderung, Kind, Nachzahlung, Eingliederungshilfe, Lebensunterhalt
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr
Rückforderung von Kindergeld für behindertes Kind aufgrund über den Bedarf liegender Kindeseinkünfte in einzelnen Monaten - Wie sind in den Fällen, in denen - wie im Streitfall - die Grundsicherung nach dem Sozialhilferecht nicht vollständig zeitgerecht ausgezahlt wird, die beim behinderten Kind verspätet zugeflossenen Nachzahlungen (hier: Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld) für andere Kalendermonate zu behandeln - Ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen oder gilt das sog. normative Zuflussprinzip - Gehört das Einstiegsgeld gem. § 16b SGB II als Eingliederungsmaßnahme zu den anrechenbaren Bezügen - Aufwendungen für Musikerunfallversicherung bei der Einkünfteermittlung des Kindes als Betriebsausgabe abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 35/11
Vorinstanz: Finanzgericht München 29.3.2011 13 K 617/10 EFG 2011, 1725
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 11.04.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger