21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 13b Abs 1 S 1 Nr 4 · XI R 21/11
Steuerschuldner, Leistungsempfänger, Rechnung
Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen:
1. Genügt es für den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, wenn der leistende Unternehmer erkennen kann, dass der Leistungsempfänger gelegentlich Leistungen i.S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG erbringt? Kommt es darauf an, ob der Kläger als Leistungsempfänger und zugleich als Geschäftsführer des leistenden Unternehmens Kenntnis von seiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit hatte?
2. Ist es von Bedeutung, wenn Abschlagsrechnungen einen Hinweis auf § 13b UStG enthalten oder kommt es insoweit nur auf die Schlussrechnung an?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 21/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 27.5.2011 9 K 5187/08
Normen: UStG 2005 § 13b Abs 1 S 1 Nr 4, UStG 2005 § 13b Abs 2 S 2, UStG 2005 § 14a Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger