23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · VIII R 41/11
Abfärbetheorie, Geringfügigkeit, Abgrenzung, Freiberufliche Einkünfte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerpflicht
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
1. Tritt bei einer im Bereich des Webdesigns in der Hauptsache freiberuflich tätigen Werbeagentur die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein, wenn der Anteil der von ihr erzielten Provisionseinnahmen aus der Vermittlung von Druckaufträgen zu einem gewerblichen Anteil in Höhe von 4,18% bzw. 4,91% der Gesamtumsätze führt?
2. Kann die gewerbesteuerrechtliche Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als Orientierung für die Bildung einer Geringfügigkeitsgrenze zur Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften dienen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 41/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.9.2011 3 K 447/10
Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 1, GewStG § 11 Abs 1 S 3 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung