20.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 58/11
Kindergeld, Polen, Sozialversicherung
Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 12:28 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Kindergeldanspruch polnischer Saisonarbeiter bei Gewährung polnischer Familienleistungen - Steht einer bei einem deutschen Arbeitgeber als Saisonarbeiterin beschäftigten und auf ihren Antrag hin als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig veranlagten polnischen Staatsangehörigen, die nicht der deutschen Sozialversicherung unterlag, sondern in Polen sozialversichert war und dort auch für ihre drei Kinder Familienleistungen erhalten hat, für die Dauer ihres Inlandaufenthalts (März bis Juli 2006) aufgrund des Ausschlusstatbestands des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG überhaupt kein Kindergeld zu oder ist ihr Kindergeld in gesetzlicher Höhe - ggf. unter Anrechnung der erhaltenen polnischen Familienleistungen - zu gewähren - Verstößt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschaftsrecht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 58/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 1404/08 Kg EFG 2011, 1811
Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 63 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger