24.04.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 52/11
Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb
Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:01 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Kindergeldanspruch für selbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Gewährung polnischer Familienleistungen - Steht dem nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten - im Inland ein Gewerbe (Fliesenleger, Trockenbau) betreibenden - Kläger für seine beiden - bei seiner Ehefrau in Polen lebenden - Kinder für den Zeitraum Juni 2004 bis August 2006 gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG überhaupt kein Kindergeld zu, weil seine Ehefrau in dieser Zeit polnische Familienleistungen bezogen hat, oder ist ihm Kindergeld unter Abzug der polnischen Familienleistungen zu gewähren - Hätte das FG die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wegen ihrer Gemeinschaftsrechts- und Verfassungswidrigkeit nicht anwenden dürfen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 52/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 2319/09 Kg
Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger