21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 1 Buchst b · XI R 8/11
Steuerfreiheit, Innergemeinschaftliche Lieferung, Missing Trader, Nachweis, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:54 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung:
1. Ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher "missing trader" als Leistungsempfänger anzusehen?
2. Trägt der Unternehmer das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Versendung zum Bestimmungsort?
3. Ist der buchmäßige Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers zwingend erforderlich?
4. Muss das FG die Ermittlungen des Bundeszentralamts für Steuern, die in dem Verfahren Verwendung finden sollen, überprüfen und das Bundeszentralamt für Steuern ggf. als Beteiligten zum Verfahren hinzuziehen, da dem Steuerpflichtigen kein gleichwertiges Auskunftsersuchen möglich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 8/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.6.2010 5 K 358/06
Normen: UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStDV § 17c
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger