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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 8 J: 1999 · V R 24/05

    Umsatzsteuerpflicht, Lieferung, Einfuhr, Kaufangebot, Ort der Lieferung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Umsatzsteuerpflicht bei Zusendung von Waren aus der Schweiz an Kunden in Deutschland.

    1. Wann ist bei einem 'Kauf auf Probe' nach § 454 BGB umsatzsteuerlich eine Lieferung ausgeführt?

    2. Ist die Sonderregelung des § 3 Abs. 8 UStG auch dann anwendbar, wenn die vom Lieferer oder seinem Beauftragten veranlasste Einfuhr nur 'steuerbar' ist, tatsächlich aber keine EUSt anfällt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 24/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.1.2005 2 K 6226/04 EFG 2005, 817

    Normen: UStG § 3 Abs 8 J: 1999, UStG § 13a Abs 2 J: 1999, UStG § 21 Abs 2 J: 1999, BGB § 454

    Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung