21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 8 J: 1999 · V R 24/05
Umsatzsteuerpflicht, Lieferung, Einfuhr, Kaufangebot, Ort der Lieferung
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Umsatzsteuerpflicht bei Zusendung von Waren aus der Schweiz an Kunden in Deutschland.
1. Wann ist bei einem 'Kauf auf Probe' nach § 454 BGB umsatzsteuerlich eine Lieferung ausgeführt?
2. Ist die Sonderregelung des § 3 Abs. 8 UStG auch dann anwendbar, wenn die vom Lieferer oder seinem Beauftragten veranlasste Einfuhr nur 'steuerbar' ist, tatsächlich aber keine EUSt anfällt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 24/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.1.2005 2 K 6226/04 EFG 2005, 817
Normen: UStG § 3 Abs 8 J: 1999, UStG § 13a Abs 2 J: 1999, UStG § 21 Abs 2 J: 1999, BGB § 454
Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung