03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3c · VI R 37/11
Steuerfreiheit, Aufwandsentschädigung, Arbeitszimmer, Berechnungsmethode, Anteil, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Aufteilung
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Ist der Umfang der Abzugsbeschränkung gemäß § 3c EStG auch bei ausschließlichem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Ausgaben (hier: Aufwandsentschädigung für häusliches Arbeitszimmer) unter Berücksichtigung des Anteils der steuerfreien Einnahmen an den Gesamteinnahmen zu bemessen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 37/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.11.2010 5 K 119/07
Normen: EStG § 3c, EStG § 3 Nr 12, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
Erledigt durch: Urteil vom 13.06.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung