23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 28/11
Betriebsaufspaltung, Anteilsveräußerung, Gewinnausschüttung, Veräußerungspreis, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Stellt eine im Zusammenhang mit der Übertragung des Anteils an der Betriebskapitalgesellschaft vereinbarte disquotale Gewinnausschüttung zugunsten des ausscheidenden Gesellschafters eine unangemessene Gestaltung dar? Ist die Gewinnausschüttung, soweit sie den Anteil des übertragenden Gesellschafters übersteigt, als verdecktes Veräußerungsentgelt anzusehen, das zu einem Gewinn im Sonderbetriebsvermögen bei der Besitzpersonengesellschaft führt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 28/11
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 12.4.2011 1 K 3117/08 F
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 42 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.12.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung