03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 2 · IV R 19/11
Flugzeug, Vermietung, Veräußerungsgewinn, Gewerbeertrag
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:03 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Führt ein nachträglich vereinbartes Andienungsrecht dazu, dass Vermietung, Ankauf und Veräußerung eines Flugzeugs zu einem einheitlichen Geschäftskonzept verklammert sind und der Veräußerungsgewinn als gewerbesteuerpflichtiger laufender Gewinn zu qualifizieren ist? Ist eine solche Verklammerung auch dann anzunehmen, wenn der im Zeitpunkt der Investition fest vereinbarte Veräußerungspreis nicht geeignet ist, die Gesamtkosten der Investition zu decken?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 19/11
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 30.3.2011 3 K 274/10
Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, GewStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.08.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger