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  • 03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 1 Nr 2 · IV R 18/11

    Flugzeug, Vermietung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn

    Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr

    Führt ein nachträglich vereinbartes Andienungsrecht dazu, dass Vermietung, Ankauf und Veräußerung eines Flugzeugs zu einem einheitlichen Geschäftskonzept verklammert sind und der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn zu qualifizieren ist? Ist eine solche Verklammerung auch dann anzunehmen, wenn der im Zeitpunkt der Investition fest vereinbarte Veräußerungspreis nicht geeignet ist, die Gesamtkosten der Investition zu decken?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 18/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 30.3.2011 3 K 275/10 EFG 2011, 1695

    Normen: EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.08.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger