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  • 05.02.2013 · Erledigtes Verfahren · AEUV Art 49 · C-380/11

    Vermögensteuer, Ermäßigung, Steuerpflicht

    Letzte Änderung: 5. Februar 2013, 12:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2011, 16:43 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif (Luxemburg), eingereicht am 18.07.2011, zu folgender Frage:
    Ist Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 8a Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 in geänderter Fassung entgegensteht, wonach die Gewährung einer Ermäßigung der Vermögensteuer an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Steuerschuldner während der fünf folgenden Steuerjahre weiterhin der luxemburgischen Vermögensteuer unterliegt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-380/11

    Vorinstanz: Tribunal administratif (Luxemburg)

    Normen: AEUV Art 49

    Erledigt durch: Urteil vom 06.09.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen