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  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 12 Buchst a · XI R 16/11

    Steuerfreier Umsatz, Vermietung, Prostituierte, Nebenleistung, Wohnsitz

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    Vermietung an Prostituierte
    Handelt es sich bei der Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes um steuerfreie Vermietungsleistungen?
    Führen erbrachte Nebenleistungen wie Reinigung der Räumlichkeiten, Offenhalten des Hauses sowie ein teilweise vorhandenes Verpflegungsangebot dazu, dass die erbrachten Leistungen insgesamt keine umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen sind?
    Inwieweit ist die Frage des festen Wohnsitzes der Prostituierten sowie die Absicht des Vermieters eine längerfristige Vermietung durchzuführen, bedeutsam für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 16/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.12.2010 5 K 387/07

    Normen: UStG § 4 Nr 12 Buchst a, UStG § 4 Nr 12 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger