28.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 171 · V R 2/05
Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Berichtigung, Organschaft, Konkurs
Letzte Änderung: 28. März 2007, 18:55 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. War bei Erlass des Änderungsbescheides die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen oder trat durch die Übersendung des Berichts der Steuerfahndung bereits Ablaufhemmung ein?
2. Ist die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG ungeachtet des fehlenden zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Beendigung der Organschaft (Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung zum 1.7.1993) und dem die Berichtigung auslösenden Ereignis, nämlich der Abweisung des Konkursantrags der ehemaligen Organgesellschaft mangels Masse am 9.12.1996, beim Organträger vorzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 2/05
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.11.2004 16 K 61/04
Normen: AO § 171, UStG § 17 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger