21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 5 · I R 46/11
Berufsverband, Steuerbefreiung
Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
Steuerbefreiung eines Berufsverbandes:
Was ist unter dem Begriff "Wirtschaftszweig" zu verstehen? Inwiefern muss ein Berufsverband die Mitgliedschaft auf eine abgrenzbare Gruppe von Wirtschaftssubjekten begrenzen, um "allgemeine Belange" eines Wirtschaftszweiges vertreten zu können? Müssen die Ziele des Berufsverbandes in der Satzung so konkret formuliert sein, dass eine Förderung der Individualinteressen der Mitglieder nahezu ausgeschlossen erscheint? Wann ist eine vorwiegende Verfolgung wirtschaftlicher Individualinteressen der Mitglieder des Berufsverbandes anzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 46/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 7.12.2010 6 K 1465/09
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 13.03.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger