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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 · I R 37/11

    Dauerschuldzinsen, Verbindlichkeit

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    In welchem Umfang und unter welchen weiteren Voraussetzungen genügt allein die tatsächliche Verwendung und spätere Rückzahlung überlassener Gelder ohne Vorliegen gesonderter Vereinbarungen, um von im gewöhnlichen Verkehr entstandenen laufenden Verbindlichkeiten (und keinen sog. Dauerschulden) auszugehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 37/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 31.1.2011 9 K 1523/05 G

    Normen: GewStG § 8 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung