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  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · GG Art 12 · VII R 4/11

    Auskunftsersuchen, Umsatzsteuer, Steuersatz

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:08 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr

    Kann ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein aus entsprechenden Tätigkeiten erzielten Umsätze besteuert worden sind?
    Entfaltet § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG eine drittschützende Wirkung?
    Fehlt es an dem Nachweis, dass die unzutreffende Besteuerung des Konkurrenten zu konkreten Wettbewerbsnachteilen des um Auskunft nachsuchenden Unternehmens geführt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 4/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.12.2010 15 K 3614/07 U

    Normen: GG Art 12, AO § 30 Abs 4 Nr 1, AO § 65 Nr 3, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung