21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 4 · II R 39/11
Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Straßenreinigung, Sonderfahrzeug
Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr
Sonderfahrzeug - Steuerbefreiung:
Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für das streitige Fahrzeug erfüllt, weil es ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird und äußerlich für diesen Zweck erkennbar ist? Führen etwaige Heimfahrten mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug als schädliche Nutzung zu einem Ausschluss von der Steuerbefreiung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 39/11
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 4.11.2010 IV 368/06
Normen: KraftStG § 3 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger