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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 4 · II R 39/11

    Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Straßenreinigung, Sonderfahrzeug

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr

    Sonderfahrzeug - Steuerbefreiung:
    Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für das streitige Fahrzeug erfüllt, weil es ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird und äußerlich für diesen Zweck erkennbar ist? Führen etwaige Heimfahrten mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug als schädliche Nutzung zu einem Ausschluss von der Steuerbefreiung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 39/11

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 4.11.2010 IV 368/06

    Normen: KraftStG § 3 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger