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  • 26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 29/11

    Erststudium, Werbungskosten, Verfassungswidrigkeit, Gleichheit, Nettoprinzip

    Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr

    Sind Aufwendungen für ein sich unmittelbar an die Schulausbildung anschließendes, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindendes Erststudium nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG? Ist § 12 Nr. 5 EStG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen den Gleichheitssatz)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 29/11

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 20.4.2011 2 K 1020/09

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 5, GG

    Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger