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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · V R 7/03

    Erlass, Unbilligkeit, Ausfuhrlieferungen, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Einziehung der Umsatzsteuer sachlich unbillig im Sinne des § 227 AO?

    Kann Umsatzsteuer, die wegen der Versagung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen entsteht, weil die dem Unternehmer vorgelegten Ausfuhrbelege gefälscht waren, erlassen werden, wenn der entscheidende Hinweis zur Aufdeckung der Fälschungen vom Unternehmer kam?

    Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den Vorlagebeschluss vom 02. März 2006 (EuGH-Az: C-271/06) ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 7/03

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 1.10.2002 2 K 375/00

    Normen: AO § 163, AO § 227, UStG § 4 Nr 1a, UStG § 6a Abs 3, UStG § 6a Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 30.07.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger