21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 14/11
Personengesellschaft, Mitunternehmer, Ausscheiden, Pension, Nachträgliche Einkünfte, Wahlrecht
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr
Sind Pensionszahlungen an einen ehemaligen Mitunternehmer im Wege korrespondierender Bilanzierung als nachträgliche Einkünfte zu erfassen, soweit die laufenden Zahlungen die Minderung der bei der Gesellschaft gebildeten Pensionsrückstellung übersteigen, oder steht dem Ausgeschiedenen ein Wahlrecht zu, die laufenden Zahlungen zunächst mit dem zum Stichtag seines Ausscheidens in der Sonderbilanz aktivierten Pensionsanspruch zu verrechnen und erst nach dessen vollständigem Verbrauch nachträgliche Einkünfte zu versteuern?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 14/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.3.2011 11 K 387/09
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 24 Nr 2, EStG § 6a
Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger