11.06.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 8 Buchst h · C-275/11
Steuerfreiheit von Beratungsleistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft
Letzte Änderung: 11. Juni 2013, 15:55 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2011, 13:26 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 05.05.2011 zu folgender Frage:
Zur Auslegung der "Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG: Ist die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei, wenn
a) er eine Verwaltungstätigkeit und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn
b) sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn
c) er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der geänderten Richtlinie 85/611/EWG tätig ist?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-275/11
Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 5.5.2011 (V R 51/10)
Normen: UStG § 4 Nr 8 Buchst h, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 6, EWGRL 611/85 Art 5g
Erledigt durch: Urteil vom 07.03.2013
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen