21.05.2014 · Erledigtes Verfahren · SpVStG Ha § 1 Abs 3 · II R 27/11
Spielvergnügungsteuer, Bemessungsgrundlage, Hamburg, Haftung, Gesetzgebungskompetenz
Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2011, 10:33 Uhr
Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer - kalkulatorische Abwälzbarkeit der Steuer:
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden?
War die Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen als Haftungsschuldner fehlerhaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 27/11
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 4.4.2011 2 K 132/10
Normen: SpVStG Ha § 1 Abs 3, SpVStG Ha § 12, GG Art 105 Abs 2a, GG Art 3 Abs 1, AO § 69
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger